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Wem gehört der freie Zugang zur Natur?

Der Verband Erleben und Bildung in der Natur (Schweiz) ERBINAT wehrt sich gegen eine weitere Einschränkung des freien Zugangs zur Natur. In seiner Vernehmlassungsantwort auf die Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und das Anbieten anderer Risikoaktivitäten (RiskV) drängt er mit Nachdruck darauf, dass die Tätigkeit des Wanderleiters nicht bewilligungspflichtig ist.Wandern und Trekking sind keine Risikoaktivitäten und sollen weder im privaten noch im professionellen Bereich bewilligungspflichtig sein und der Zugang zur Natur soll auch für Erlebnis- und Naturpädagogen/innen frei bleiben.

ERBINAT stört sich daran, dass die Verordnung dazu dient, einzelnen Berufsgruppen wie den Wanderleiter/innen bewilligungspflichtige Räume zuzuweisen und so primär Lobbyinteressen einzelner Verbände unterliegt. Eine aktualisierte Form des RiskV sollte sich auf wirkliche Risikoaktivitäten beschränken und nicht das Unterwegssein in der Natur in Form von Wanderungen und Trekkings als Risikoaktivitäten brandmarken. Wir fordern zudem, dass Bildungs- und Betreuungsarbeit nicht unter die Bewilligungspflicht fällt.

Hier geht es zur Stellungnahme von ERBINAT