Problematik und Herausforderung der Stadtzürcher Wälder
Nach den ersten Recherchen der ERBINAT Regionalgruppe Zürich, sind derzeit mindestens fünfzig Gruppen mit Kindern regelmässig in den Stadtzürcher Wälder unterwegs. Die Anzahl der Gruppen wächst rasant und hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Es besteht ein regelrechter Boom. Interessenskonflikte entstehen hier unweigerlich, nur schon aufgrund der begrenzt nutzbaren Fläche. Doch welchen Interessen sind aus welchen Gründen Vorrang einzuräumen? Welche gesetzlichen Regelungen bestehen, um mögliche Konflikte zu lösen? Wie gelangen Waldnutzer- und Waldnutzerinnen an die bereits vorhandenen Informationen?
Nach den ersten Recherchen der ERBINAT Regionalgruppe Zürich, sind derzeit mindestens fünfzig Gruppen mit Kindern regelmässig in den Stadtzürcher Wälder unterwegs. Die Anzahl der Gruppen wächst rasant und hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Es besteht ein regelrechter Boom. Interessenskonflikte entstehen hier unweigerlich, nur schon aufgrund der begrenzt nutzbaren Fläche. Wobei der grösste Teil der betroffenen Fläche zum Stadtwald gehört. Grundsätzlich werden keine neuen Bewilligungen für Waldsofas oder Feuerstellen erteilt. Für die zahlreichen Waldkindergärten- Waldspielgruppen- Waldkrippen- Waldkitas und Waldhorte heisst dies, die bestehenden Plätze und Feuerstellen müssen geteilt werden. Innerhalb der ERBINAT Regionalgruppe Zürich machen wir die Erfahrung, dass gewisse Waldplätze oft schon mehrfach besetzt sind. So weichen sich die Gruppen aus und gehen tiefer in den Wald hinein. Wo neue, unbewilligte Waldsofas und Feuerstellen entstanden sind. Wir treffen unter anderem auf viele Feuerstellen, welche unsachgemäss erbaut wurden, Hinweise über den «Besitz» von Waldplätzen, welche in Plastikmäppchen mit Reisnägel an lebenden Bäumen befestigt werden, mit Schnüren umwickelte Bäume und unbewilligte Bauten. Diese Beispiele zeigen, dass es Waldnutzer- und Waldnutzerinnen gibt, die entweder schlecht über die Nutzugsrechte im Wald informiert sind oder aus mangelnder Achtsamkeit in Kauf nehmen, mit ihrem Handeln das natürliche Umfeld zu schädigen.
Vor drei Jahren entschied ich mich, eine Waldspielgruppe zu gründen. Ich wollte eine Verbindung schaffen zwischen meiner Liebe zur Natur und der Liebe zum Menschen. Trotz meinem starken Bezug zur Natur, wurde mir erst durch meine Ausbildungen zur Waldspielgruppenleiterin und danach zum Wakonda Outdoor Guide bewusst, was die Naturpädagogik wirklich ausmacht und wie gross das Spektrum ist, welches miteinbezogen werden muss um dem Kind und der Natur gerecht zu werden.
Aus dem Bedürfnis eines kollegialen Austausches, initiierten Isabell Gabriel und ich im letzten Jahr, zweimal ein Vernetzungstreffen der Stadtzürcher Waldpädagogen- und Waldpädagoginnen. Wir erreichten rund vierzig interessierte Akteure aus dem Stadtzürcher Wald. Aus den Diskussionen sammelten wir aktuelle Bedürfnisse der Teilnehmenden und erkannten daraus, dass die oben geschilderte Problematik bei der Mehrheit dieselbe ist.
Herausforderung angenommen!
Mit dem Ziel Ressourcen zu bündeln und nötige Entwicklungen zur naturnahen Waldnutzung voranzutreiben formte sich im letzten August die ERBINAT Regionalgruppe Zürich. In ersten Schritten verschafften wir uns einen Überblick über die Nutzungsfrequenz in den verschiedenen Waldstücken. Es entstand eine Landkarte, auf welcher die verschiedenen Gruppen und Nutzungsflächen bzw. Nutzungsfrequenzen des Stadtzürcher Waldes ersichtlich sind. Zum bereits bestehenden Netzwerk, sammeln wir laufend Kontaktdaten von neuen Gruppen, welchen wir im Wald begegnen. So erhalten wir ein immer breiter werdendes Bild der Situation.
Gesetzeslage und Information
In der Stadt Zürich können sich Waldnutzer- und Waldnutzerinnen an zwei Punkten orientieren. Der eine Punkt ist das grundsätzliche Betretungsrecht Gemäss Art. 699 Abs. 1 ZGB « das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze und dergleichen in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörden einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.»
Des Weiteren existiert ein Informations- Blatt für Waldspielgruppen- Waldkindergärten und Waldschulen, welches die GrünStadt Zürich 2014 herausbrachte. Es formuliert den Handlungsspielraum in Bezug auf Waldplätze, Bauten, Feuerstellen usw. Ein sehr wichtiges Dokument als Ergänzung zum Art. 699 Abs. 1 ZGB. Dieses Informations- Blatt ist jedoch „noch“ nicht jedem zugänglich. Denn nur wer eine spezifische Waldausbildung besucht, oder sich aktiv mit Recherchen auseinandersetzt, kommt zu diesem Blatt. Doch wie kommen nun alle Nutzergruppen besser an diese wichtigen Informationen?
Die ERBINAT Regionalgruppe Zürich steht derzeit im Kontakt mit der GrünStadt Zürich um Ressourcen, Synergien und Informationen zu bündeln und auszutauschen. Das erste Ziel unserer Arbeit besteht darin, den Informationsfluss und die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren des Stadtzürcher Waldes zu verbessern, um eine höhere Qualität der Waldnutzung und der Waldschonung in der Stadt Zürich zu erzielen. In dem Zusammenhang wollen wir auch die Vernetzung unterhalb der Waldpädagogen- und Waldpädagoginnen, welche sich regelmässig mit Gruppen in den Stadtzürcher Wälder aufhalten, fördern und mindestens einmal im Jahr ein Treffen organisieren.
Packen wir es an, es gibt viel zu tun!
Herzlichst Edwina
Kontakt: regio.zuerich@erbinat.ch
Bitte Vormerken! Das nächste Vernetzungs – und Infotreffen findet am 28. Oktober 2017 in Zürich Altstetten statt.
Anmeldung: www.erbinat.ch/anmeldung-zh oder an regio.zuerich@erbinat.ch