Seit einigen Monaten stellt der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern eine Rechnung für den Aufwand von Sicherheitsmassnahmen. Dies betrifft insbesondere die zahlreichen pädagogischen Institutionen wie Waldspielgruppen, Waldkindergärten und Schulen, die im Wald in und um die Stadt Bern ein dauerhaftes Angebot für Kinder und Jugendliche anbieten. Diese Form der Waldnutzung geht über das gesetzliche Betretungsrecht hinaus und bedarf deshalb der Zustimmung der Grundeigentümerin. Der Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern beurteilt und bewilligt solche Vorhaben. In Rechnung gestellt werden zum Beispiel die Sicherheitsprüfung durch einen Förster, das Fällen von Bäumen, die Totholzentfernung und die Arbeitsleistung als solche. Dies verursache pro Platz im ersten Jahr Kosten von mehreren tausend Franken. Die Burgergemeinde Bern möchte das Vorhaben unterstützen, Kindern Erlebnisse in der Natur zu ermöglichen. Die pädagogischen Institutionen können deshalb ein Gesuch stellen und den Betrag bei der Burgergemeinde zurückverlangen.
ERBINAT unterstützt das Prinzip grundsätzlich, Dienstleistungen kostenpflichtig anzubieten, solange diese einem Benutzer direkt zugutekommen und das allgemeine gesetzliche Betretungsrecht des Waldes dadurch nicht tangiert wird.
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